Informationen zur Blauzungenkrankheit

Gemäß Erlass des Gesundheitsministeriums vom 4. April 2017

 

  • endet die vektorfreie Zeit am 14.April 2017 und
  • werden die bestehenden Sperrzonen verkleinert.

 

Das bedeutet, dass ab 14. April 2017 Niederösterreich nicht mehr von einer Blauzungen- Sperrzone betroffen ist. Sperrzonen befinden sich ab dann nur mehr in Teilen der Steiermark und des Burgenlandes sowie im gesamten Bundesland Kärnten.

Für das Inverkehrbringen von Wiederkäuern aus Niederösterreich innerhalb des Bundeslandes sowie in andere Gebiete bestehen hinsichtlich Blauzungenkrankheit keine Einschränkungen mehr. Es sind weder Impfung noch Blutuntersuchung erforderlich.