Was muss bei der Übernahme von Bio-Fleisch und Bio-Fleischprodukten vom Lieferanten gefordert werden?
Es dürfen nur Waren von nachweislich zertifizierten Lieferanten übernommen werden. D.h. der Lieferant muss bei der ersten Lieferung ein gültiges Bio-Zertifikat einer anerkannten Bio-Kontrollstelle vorlegen. Kann er nicht mittels seines Bio-Zertifikats nachweisen, dass er einen aufrechten Vertrag mit einer Bio-Kontrollstelle besitzt, darf der Betrieb keine Bio-Waren liefern! Weiters dürfen nur richtig etikettierte Waren bzw. bei loser Ware nur Waren mit vollständig und richtig gekennzeichneten Lieferscheinen übernommen werden. Richtig etikettiert bzw. vollständig gekennzeichnet bedeutet: Auf jedem Lieferschein und jeder Rechnung muss neben der genauen Bezeichnung und Menge der gelieferten Ware beim Produktnamen ein Hinweis auf die biologische Landwirtschaft stehen (z.B.: Bio-Tafelspitz - aus biologischer Landwirtschaft; Tafelspitz kbl...). Außerdem müssen am Lieferschein und der Rechnung der Name und/oder die Codenummer der Kontrollstelle des Lieferanten vermerkt sein (z.B.: “kontrolliert durch AT-N-01-BIO“).
Besonderheiten bei der Waren- eingangskontrolle für Bio-Rindfleisch. Worauf ist zu achten?
Alle Teilstücke sind vakuumiert und mit EINLEGE-ETIKETTEN zu versehen.
Abbildung: Einlege-Etikette mit wunschgemäßer Darstellung aller qualitätsrelevanten Angaben